Personalwirtschaft

 

  • Inhalt der Personalakte
  • Bewerbungsunterlagen,
  • Personalfragebögen
  • ärztliche Beurteilungen (Betriebsarzt)
  • Ergebnisse von Auswahlprüfungen oder Eignungstests
  • der Arbeitsvertrag inkl. weiterer dazugehöriger Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden
  • Beurteilungen und Arbeitszeugnisse
  • Angaben über evtl. Lohn- und Gehaltspfändungen
  • Angaben zur Sozialversicherung, z.B. Krankenkasse
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit werden in der Praxis regelmäßig synonym verwendet, dabei unterscheiden sie sich zum Beispiel in den, mit ihnen verfolgten, Zielen. Geht es bei der Datensicherheit um den Schutz von Daten allgemein, so sollen im Datenschutz personenbezogene Daten geschützt werden.
  • Unterscheidung

 

        • Es dürfen nur solche Daten gesammelt werden, die für die Aufnahme, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
        • Arbeitnehmer müssen zu jederzeit wissen, ob und zu welchem Zweck der Arbeitgeber personenbezogene Daten speichert und nutzt.
        • Arbeitnehmer müssen ihre Einwilligung zur Datenspeicherung geben.
        • Arbeitnehmer dürfen jederzeit einsehen, welche Daten über sie gespeichert werden.
        • Sobald der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entfällt, etwa durch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, müssen Daten grundsätzlich unverzüglich gelöscht werden.
        • Nur ausdrücklich befugte Personen dürfen Zugriff auf die vorgehaltenen personenbezogenen Daten haben. Diese müssen zwingend vor dem unbefugten Zugriff Dritter bewahrt werden.
        • Unternehmen stehen in der Nachweispflicht, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig, zweckgebunden und nur im erforderlichen Maß durchgeführt wird.

 

  • Was sind personenbezogene Daten
  • Bewerbungsunterlagen
  • Gegebenenfalls Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitszeugnisse und Leistungsbeurteilungen
  • Amtliches Führungszeugnis bei Vertrauenspositionen
  • Wie schützen Sie Daten?
  • externer Datenschutzbeauftragte
  • externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • externer behördlicher Datenschutzbeauftragter
  • externer kirchlicher Datenschutzbeauftragter
  • Data Protection Officer
  • Datenschutzauditor (Datenschutzaudit)
  • Datenschutzberater (Datenschutzberatung)
  • Datenschutz-Schulungen/Sensibilisierung Mitarbeiter
  • Wie funktioniert die Lohnabrechnung
  • Steuern:
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer (bayern oder bw 8%, sonst 9%)
  • Solidaritätszuschlag (5,5% von der Lohnsteuer)
  • Sozialabgaben:
  • Krankenversicherung 7,30
  • Arbeitslosenversicherung 1,25
  • Rentenversicherung 9,30
  • Pflegeversicherung 1,525
  • Lohnsteuerklassen
  • Die Steuerklasse 1–  gilt für alle Ledige, getrennt lebende oder geschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
  • Wichtig: Auch wenn Sie noch nicht geschieden sind aber schon zwei unterschiedliche Wohnsitze haben, müssen Sie in die Steuerklasse 1 wechseln!
  • Die Steuerklasse 2 – sie ist für alle alleinerziehende Eltern, die einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben. Seit Januar 2015 liegt der Entlastungsbetrag bei einem Kind jährlich bei 1908,–€. Für jedes weitere Kind gibt es 240,–€ zusätzlich.
  • Achtung aufgepasst: Der Entlastungsbetrag wird automatisch immer nur für ein Kind berücksichtigt, also mit 1908,–€. Der Freibetrag für weitere Kinder muss beim örtlichen Wohnsitzfinanzamt zusätzlich gestellt werden.
  • Die Steuerklasse 3 – sie ist für den besser verdienenden Partner gedacht. Der Partner mit einem deutlich niedrigeren Einkommen wechselt dann automatisch in die Steuerklasse 5.
  • Die Steuerklasse 4 – sie wird automatisch angenommen, wenn Ehepartner nichts angeben. Sie ist für alle diejenigen richtig, die beim Einkommen keine großen Unterschiede aufweisen. Also für Partner die ähnlich verdienen.
  • Die Steuerklasse 4 mit Faktor – seit dem Jahr 2009 gibt es diese noch zusätzlich. Hier berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt konkret: Das Finanzamt errechnet im Vorfeld die voraussichtlichen Steuerschuld des Paares für das ganze Jahr. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Das vermeidet Steuernachzahlungen.
  • Die Steuerklasse 5 – sie ist das Gegenstück zur Lohnsteuerklasse 3 (siehe oben)
  • Die Steuerklasse 6 – diese kommt nur zum Tragen, wenn ein Arbeitnehmer zwei Jobs besitzt. Er muss dann einen Job auf diese Lohnsteuerklasse anmelden. Leider sind da die Abzüge horrend.
  • Stellenanzeigen
  • Vorstellung des Unternehmens (Branche, Größe, besondere Erfolge, Kultur etc.)
  • Art der Anstellung (dauerhaft oder befristet, z.B. Saison-Aushilfe oder Praktikum etc.)
  • Genaue Bezeichnung der Stelle
  • Standort (zzgl. ggf. Bereichs Zugehörigkeit oder Position in der Unternehmenshierarchie)
  • Schwerpunkte der Tätigkeit/ Aufgabenbereiche
  • Besondere Verantwortung oder Befugnisse („entscheidet allein über“)
  • Ggf. Hinweis auf besondere Arbeitsbedingungen (Reisetätigkeit etc.)
  • Formale Qualifikationen, die verlangt werden (Ausbildung, Umfang beruflicher Erfahrung,
  • Zusatzqualifikationen wie bspw. Zertifikate)
  • Kompetenzanforderungen (Fach- u. Sprachkenntnisse, soziale und methodische Kompetenzen etc.)
  • welche der Anforderungen sind Muss-,
  • welche Kann-Anforderungen („zusätzlich wünschenswert sind)
  • Angebot/ Leistungen des Unternehmens (z.B. Dienstwagen, überdurchschnittliches Gehalt,
  • Sabbatical möglich, Kinderbetreuung)
  • Weitere Leistungen/ Möglichkeiten im Unternehmen (Fortbildung, Karriere etc.) 
  • Gewünschter Eintrittstermin
  • Art der gewünschten Bewerbung (online / e-Mail / telefonisch / schriftliche Bewerbung)
  • Inhaltliche Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen (z.B. Kurzbewerbung, mit Arbeitsproben,
  • letztes Arbeitszeugnis etc.)
  • formale Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen (bspw. eMail mit max. 4 MB Anhang).
  • Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner)

 

 

 

  • Stellenbeschreibung (Kommt in die Personalakte)
  • Unternehmen, Niederlassung, Filiale
  • Stellenbezeichnung
  • Stellenziel und Stellen Zweck (Bezug zu Unternehmenszielen)
  • Abteilung oder Team
  • Hauptaufgaben
  • Nebenaufgaben
  • Führungsaufgaben
  • Mitwirkung in Arbeitsgruppen, Gremien etc. (intern und extern)
  • Informationspflichten
  • Kommunikationsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen internen und externen Stellen
  • Entscheidungsbefugnisse
  • notwendige Kompetenzen
  • formale Anforderungen
  • formale Regelungen, die für diese Stelle gelten
  • Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen zur Personalentwicklung
  • direkter Vorgesetzter
  • direkt unterstellte Mitarbeiter
  • Stellvertretung
  • Gehaltsgruppe oder Gehalt sowie sonstige Leistungen (Vertraulichkeit beachten)
  • Verantwortlichkeiten
  • wichtige Ziele, die mit der Stelle verbunden sind (soweit hier allgemein feststellbar und nicht Gegenstand von Zielvereinbarungsgesprächen)
  • Einstellungsverfahren ablauf
  • Anforderungsprofil aufstellen
  • Stellenanzeige erstellen

 

      • Bewerbungen analysieren
      • Vorauswahl treffen
      • Gespräche führen
      • Personalauswahl abschließen 

 

  • Inhalte Arbeitsvertrag
  • Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Vom Arbeitnehmer zu leistende Tätigkeit
  • Kündigungsfristen
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Erholungsurlaub
  • Vergütung bzw. Gehalt
  • Evtl. Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 
  • Kündigungsfristen

 

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit) 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre 7 Monate zum Ende des Kalendermonats

 

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