Nachhilfe von der Steuer absetzen

Nachhilfe kann schnell ins Geld gehen, je nachdem wie hoch der Förderbedarf ist. In den meisten Fällen hat man bei den schulischen Fördermaßnahmen nur geringe Möglichkeiten.

Wir werden immer wieder gefragt, ob die Nachhilfe denn in ihren Kosten von der Einkommensteuer absetzbar seien. Da wir keine Experten auf diesem Gebiet sind, haben wir für Euch einmal die wichtigsten Fakten zum Thema zusammengestellt.

Ein Umzug kann zu einer steuerlichen Berücksichtigung von Nachhilfe führen. Man zieht näher an den Arbeitsort und verkürzt die Fahrzeit (um mind. 60 Minuten)

Wenn aus nachweislich beruflichen Gründen ein Umzug notwendig ist, kann man die Nachhilfestunden von der Steuer absetzen. Hierbei kann es hilfreich sein Bescheinigungen von der Schule beizulegen. In diesem Fall kann man die Kosten für die Nachhilfe als zusätzliche Umsatzkosten geltend machen. Bei einem Wechsel der Schule oder des Bundeslandes können neue Lernaufgaben anfallen, die häufig nur mit Hilfe von Nachhilfe bewältigt werden können. Wenn für den Schüler neue Schulbücher benötigt werden, können diese auch abgesetzt werden. 

Ein Umzug ist dann notwendig, wenn der Arbeitsweg sich um mindestens 60 Minuten verkürzt (des pendelnden Elternteils) oder wenn der Umzug in eine Dienstwohnung erfolgt bzw. der Arbeitgeber den  Arbeitnehmer versetzt.

Im Falle eines Umzugs fällt die Nachhilfe in den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen oder auch als Werbungskosten gemäß §9 Einkommensteuergesetz (EStG).

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